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Gefahrstoff

 
Glasurmischungen können je nach Zusammensetzung unterschiedliche Gefahrstoffe enthalten, wodurch sie als kennzeichnungspflichtig zu betrachten sind. Ferner gibt es Gefahrstoffe, die im Glasurpulver in gebundener Form vorliegen (z.B. Cadmium-Selen-Einschlusspigmente). Diese Glasurrohstoffe sind nicht kennzeichnungspflichtig!

Allerdings können diese Gefahrstoffe später in der gebrannten Glasur durch Lebensmittelsäure herausgelöst werden. Dieses kann dazu führen, dass selbst ein kennzeichnungsfreies Glasurpulver nicht mehr für Geschirre geeignet ist, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen darf (laut EG 1935/2004).

Mehr zu dem Thema siehe Eintrag:
Kennzeichnungspflicht-Glasurrohstoff
Säurebeständigkeit

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