FAQ

  1. Können Sie eine Konformitätserklärung für Ihre Glasuren ausstellen?

Können Sie eine Konformitätserklärung für Ihre Glasuren ausstellen?

Leider nein, da wir nicht der Hersteller der Keramik sind. Wir können Ihnen nur mitteilen, ob unsere Glasuren Blei- und Cadmiumverbindungen enthalten. Die Bedarfsgegenständeverordnung EG 1935/2004 schreibt leider vor, dass ein akkreditiertes Labor die Blei- und Cadmiumlässigkeit anhand der Keramiken prüft, welche unter Ihren Bedingungen produziert worden sind. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Blei und Cadmium auf anderen Wegen in Ihre Keramik eingedrungen sind.

Bei einer positiven Laborrückmeldung können sie anschließend die Konformitätserklärung in Form einer Selbsterklärung ausstellen!

Mehr zu dem Thema siehe Glossareintrag: Konformitätserklärung