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Sicherheitsdatenblatt

 
Auf Anfrage können wir für unsere Glasuren Ihnen ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung stellen. Hieraus ist ersichtlich, ob der Glasurrohstoff kennzeichnungsplichtig oder kennzeichnungsfrei ist, und wie damit im Zuge der Arbeitssicherheit umzugehen ist.

Ein Sicherheitsdatenblatt hat in keinster Weise etwas mit der Eignung der gebrannten Glasuren für Ess- und Trinkgeschirr zu tun. Dazu müssen sie als Keramikhersteller eine Konformitätserklärung laut EG 1935/2004 erstellen.

Mehr dazu siehe Eintrag:
Konformitätserklärung

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